Erwachsenenschutzrecht

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Als Erwachsenenschutzrecht wird die Summe der gesetzlichen Regelungen bezeichnet, die neben dem Haager Minderjährigenschutzabkommen sowohl die Personen- und Vermögenssorge als auch die gleichberechtigte Teilhabe von volljährigen Menschen mit Behinderung betreffen.[1]

Bei internationalen (grenzüberschreitenden) Sachverhalten regelt das Haager Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen (ESÜ)[2] die notwendige Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Vertragsstaaten wie die Zuständigkeit und das von der zuständigen Behörde anwendbare nationale Recht sowie die Anerkennung und Vollstreckung der Schutzmaßnahmen in den jeweils beteiligten Vertragsstaaten (Art. 1 ESÜ).

Im Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen[3] haben sich die Vertragsstaaten verpflichtet, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten und dazu auf nationaler Ebene geeignete Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstige Maßnahmen zu treffen.

Innerstaatliche Regelungen im deutschsprachigen Raum sind insbesondere

  • in Deutschland das Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen vom 17. März 2007[4], das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (seit 1. Juli 2001), das Behindertengleichstellungsgesetz (seit 1. Mai 2002) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (seit 18. August 2006).[5] Das materielle Betreuungsrecht wurde bereits zum 1. Januar 1992 mit dem Betreuungsgesetz reformiert;[6]
  • in Österreich das Erwachsenenschutzrecht (ab 1. Juli 2018)[7][8]
  • in der Schweiz das Beistandschaftsrecht (seit 1. Januar 2013).[9][10]

Einzelnachweise

  1. Paul Lagarde: Erläuternder Bericht zu dem Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen. Inoffizielle Übersetzung, erstellt durch das Bundesministerium der Justiz und das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland. Paris, 5. Januar 2000, S. 5.
  2. Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen BGBl. 2007 II, S. 324.
  3. Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: Die UN-Behindertenrechtskonvention: Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Amtliche, gemeinsame Übersetzung von Deutschland, Österreich, Schweiz und Lichtenstein, abgerufen am 2. Januar 2021.
  4. BGBl. I S. 314
  5. Übereinkommen der Vereinten Nationen über Rechte von Menschen mit Behinderungen. Erster Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland. Vom Bundeskabinett beschlossen am 3. August 2011. Abgerufen am 5. Januar 2021.
  6. vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Haager Übereinkommens vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen BT-Drs. 16/3251 vom 6. November 2006.
  7. Das neue Erwachsenenschutzrecht im Überblick Bundesministerium für Justiz, abgerufen am 2. Januar 2021.
  8. Astrid Deixler-Hübner, Martin Schauer: Erwachsenenschutzrecht. Handbuch. Manz’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung, Wien 2018. ISBN 978-3-214-04199-1.
  9. Das Erwachsenenschutzrecht insieme Schweiz, abgerufen am 2. Januar 2021.
  10. Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Bundesamt für Justiz, 27. September 2019.
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