Gerichtsträger

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Gerichtsträger ist die juristische Person, der ein Gericht organisatorisch zugeordnet ist. Bei (Verwaltungs-)Behörden entspricht der Begriff demjenigen des Verwaltungsträgers.

Gerichtsträger sind

  • in Deutschland: Bund (Bundesgerichte) und Länder (Landesgerichte),
  • in Österreich: bei den Höchstgerichten (Verfassungsgerichtshof, Oberster Gerichtshof, Verwaltungsgerichtshof) sowie in der übrigen ordentlichen Gerichtsbarkeit nur der Bund, in der übrigen Verwaltungsgerichtsbarkeit Bund (Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzgericht) und Länder,
  • in der Schweiz: Bund (Bundesgericht sowie weitere richterliche Behörden des Bundes) und Kantone (kantonale Gerichte), siehe Politisches System der Schweiz#Judikative.

Träger internationaler Gerichte sind mehrere Staaten und/oder internationale Organisationen.