Landesbeauftragter für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht des Landes Brandenburg

Landesbeauftragter für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht des Landes Brandenburg
— LDA Brandenburg —

Staatliche Ebene Land Brandenburg
Stellung Öffentliche Stelle
Dienstaufsicht Präsident des Landtages Brandenburg
Gründung 1992
Hauptsitz Kleinmachnow
Beauftragte Dagmar Hartge
Bedienstete ca. 40
Netzauftritt www.lda.brandenburg.de

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht des Landes Brandenburg (LDA Brandenburg) ist eine öffentliche Stelle des Landes Brandenburg, welche Kontroll- sowie Beratungsaufgaben im Bereich des Datenschutzes und der Informationsfreiheit wahrnimmt. Der Beauftragte ist beim Präsidenten des Landtages Brandenburg errichtet.

Geschichte

Der Landtag Brandenburg beschloss 1992 das Brandenburgische Datenschutzgesetz und damit die Schaffung des Landesbeauftragten.

Der erste Beauftragte Dietmar Bleyl kritisierte 1992 die unklare Rechtsstellung seiner Behörde. Der Beauftragte sei weder eine unabhängige oberste Landesbehörde noch eine dem Landtag nachgeordnete Landesbehörde.[1] Von Gesetzes wegen ist die Behörde beim Landtagspräsidenten errichtet.

Mit dem – damals deutschlandweit ersten[2] – Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz von 1998 hat sich die Bezeichnung von Landesbeauftragter für den Datenschutz zu Landesbeauftragter für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht erweitert.[3]

Aufgaben

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht ist die Aufsichtsbehörde für die Einhaltung des Datenschutzes und hat somit den Auftrag, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in Brandenburg zu kontrollieren.

Seiner Kontrolle und Aufsicht unterliegen sowohl die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg als auch die nicht-öffentlichen (privaten) Stellen (z. B. Unternehmen, Vereine) mit Sitz in Brandenburg. Zudem kann er entsprechend der europäischen Datenschutz-Grundverordnung Sanktionen und Bußgelder erlassen und Behörden datenschutzrechtlich unzulässiges Verwaltungshandeln untersagen.[4]

Außerdem nimmt die Behörde Informations- und Beratungsaufgaben bei Fragen der Datenschutz- und Informationsfreiheitsrechte wahr. Beispielsweise berät sie Bürger hinsichtlich ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.

Organisation

Die Bezeichnung Landesbeauftragter für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht ist gleichzeitig die Behördenbezeichnung und Amtsbezeichnung der Behördenleitung. Der Beauftragte leitet die Behörde nach innen und vertritt sie nach außen. Er ist beim Präsidenten des Landtages Brandenburg errichtet und untersteht dessen Dienstaufsicht. Die Verfassung des Landes Brandenburg sichert dem Beauftragten zu, bei der Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen zu sein. Der Beauftragte ist die oberste Dienstbehörde für seine Mitarbeiter. Die Ernennung der Beamten erfolgt allerdings auf Vorschlag des Beauftragten durch den Landtagspräsidenten.

Die Behörde gliedert sich in drei Abteilungen (Stand: 2023):[5]

  • Bereich Technik und Organisation
  • Bereich Recht
  • Bereich Verwaltung

Beauftragte

Der Beauftragte wird von den Mitgliedern des Landtages für eine sechsjährige Amtszeit gewählt und anschließend durch den Landtagspräsidenten ernannt. Die Wiederwahl ist möglich. Der Beauftragte steht in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zum Land und erhält Bezüge in Höhe des Grundgehaltes der Besoldungsgruppe B4.[6]

Weblinks

  • Offizielle Website

Einzelnachweise

  1. Erster Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz des Landes Brandenburg. Stiftung Datenschutz, abgerufen am 30. Juli 2023. 
  2. Missing Link: 25 Jahre Informationsfreiheit – Wissen ist Macht. heise.de, 12. März 2023, abgerufen am 30. Juli 2023. 
  3. 7. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht. Landesbeauftragter für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht des Landes Brandenburg, 31. Dezember 1998, abgerufen am 30. Juli 2023. 
  4. Aufgaben. Landesbeauftragter für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht des Landes Brandenburg, abgerufen am 30. Juli 2023. 
  5. Organigramm. Landesbeauftragter für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht des Landes Brandenburg, 1. Juli 2023, abgerufen am 30. Juli 2023. 
  6. Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Land Brandenburg. Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg, abgerufen am 30. Juli 2023. 

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